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Auf diesen unglaublichen Betrag summiert sich laut Bundesfinanzministerium der Finanzierungsbedarf von Bund und Ländern zur Bewältigung der sog. Corona-Krise.
Darin enthalten sind Ausgaben für "das Gesundheitssystem sowie die Beschaffung von medizinischem Material, die Stützungs- und Konjunkturprogramme für die Wirtschaft, internationale Hilfszahlungen, wegbrechende Einnahmen und höhere Ausgaben der Sozialkassen sowie staatliche Garantien in Form von Bürgschaften, Schnellkrediten und der Beteiligung des Bundes am europäischen Wiederaufbauprogramm" für 2020 und 2021.
Haushaltswirksam sind davon ca. 620 Milliarden Euro - der Rest sind Bürgschaften und Kredite, die im Idealfall zurückfließen.
Der Bundeshalt für 2020 war mit 362 Milliarden Euro geplant.
Dividiert man nur die haushaltswirksamen Ausgaben durch die Anzahl Steuerzahler kommt man auf durchschnittliche Ausgaben von EUR 13.500.- pro Steuerzahler (EUR 620.000.000.000.000 / 46.000.000 Lohn-/Einkommensteuerzahler)
Hinzu kommen weitere persönliche Verluste durch Kurzarbeit, Insolvenz, Erhöhung des Krankenkassenbeitrags usw. usf.
Quellen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw48-de-haushaltsgesetz-668634
https://www.steuerzahler.de/steuerzahlergedenktag/arbeitnehmer/
Aus gegebenem Anlass sei an dieser Stelle auch an diese Studie des IFO-Instituts erinnert:
"Bei einer Shutdown-Dauer von zwei Monaten erreichen die Kosten je nach Szenario zwischen 255 und 495 Mrd. Euro und reduzieren die Jahreswachstumsrate des BIP zwischen 7,2 und 11,2 Prozentpunkte; bei drei Monaten erreichen sie bereits 354 bis 729 Mrd. Euro (10,0 bis 20,6 Prozentpunkte Wachstumsverlust). Am Arbeitsmarkt könnten bis zu 1,8 Mio. sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze (1,35 Mio. Vollzeitäquivalente) abgebaut werden und mehr als 6 Mio. Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen sein."
Die Maßnahmen mögen die Anzahl positiv Getesteter reduzieren, auf die Anzahl an/mit COVID-19 Gestorbener haben sie aber laut dieser Statistik keine Auswirkung:
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"Die Corona-Krise ist keine Blankovollmacht fürs Durchregieren und Grundrechte sind kein Luxusartikel unserer Verfassung." MONITOR-Redaktionsleiter Georg Restle kommentiert die Einschränkungen der Grundrechte während der Corona-Krise.
Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung von:
Wir sind überparteilich und schließen keine Meinung aus - nach Wiederherstellung des Grundgesetzes sind dafür wieder alle demokratischen Mittel vorhanden.
Wir fordern
Die Versammlungen dienen der Erreichung der oben genannten Ziele.
Wir sind Demokraten. Rechtsextremes, linksextremes, faschistisches, menschenverachtendes Gedankengut hat in unserer Bewegung keinen Platz. Gleiches gilt für jede Art von Gewalt.
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